Informationen über öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung nach Art. 25 EMFA

Nachfolgend möchten wir Sie über die öffentlichen Ausgaben des Landespolizeipräsidiums Baden-Württemberg für staatliche Werbung im Jahr 2025 informieren. 

1. Mediendiensteanbieter oder der Anbieter von Online-Plattformen, von denen Dienste erworben wurden (gem. Art. 25 (2) a) EMFA):

  • keine

2. ggf.  eingetragene Namen der Unternehmensgruppen, denen die unter 1. angegebenen Mediendiensteanbieter oder die Anbieter von Online-Plattformen angehören (gem. Art. 25 (2) b) EMFA):

  • entfällt

3. jährliche Gesamtausgaben sowie die jährlichen Ausgaben pro Mediendiensteanbieter oder Anbieter einer Online-Plattform (gem. Art. 25 (2) c) EMFA): 

  • keine